Datei:Wappen Stadt Würselen.jpg

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Wappen_Stadt_Würselen.jpg(136 × 146 Pixel, Dateigröße: 7 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Public domain
This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).

Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.

The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)


Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").

Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.

Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

Coat of Arms of Germany.svg


Das Wappen der Stadt Würselen

Das gevierte Wappen zeigt im oberen rechten Viertel auf goldenem Grund den schwarzen, rotbewehrten Reichsadler. Im zweiten Viertel symbolisiert auf grünem Grund ein silberner Wellenbalken von links unten nach rechts oben verlaufend, im dritten Viertel auf grünem Grund silberner Hammer und Eisen über goldenem Dreiberg und im vierten Viertel ein schwarzes durchgehendes Kreuz auf silbernem Grund.

Der Reichsadler erinnert an die historische Zugehörigkeit zum Aachener Reich. Der symbolisierte Fluß weist auf die Wurm, Hammer und Eisen erinnern an den Bergbau und das Kreuz an die Zugehörigkeit zum Erzbistum Köln.

Das Wappen wurde 1922 zugelassen.

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Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)

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