Datei:DausenauUrkunde1674.jpg

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Beschreibung

Description / Beschreibung

(Kredit-)Urkunde der Bürgermeister zu Dausenau von 1674

Source / Quelle

Archiv Dausenau

Scans / Scans

selbst

Date / Datum

1674

Author / Urheber

unbekannt

Remarks / Anmerkungen

Wir Bürgermeister, Sämbtliche Gerichtsschöffen unnd gantze Gemeind zu Daußenauw, bekennen in dießem Brief vor uns undt alle unßere nachkommen, dass unß Mendell Judt in Niederlahnstein uff unßer bittliches ansuchen anno 1674 + [+ am Rand: uff Ostern] alß Henrich Deusner Bürger- meister geweßen, Ein Hundert Reichsthaler, zu der beschwerlichen porti- arischen [?] inquartirung vorgestreckt unndt geliehen hat, wie in- gleichen, alß ….. .ischer Bürgermeister geweßen, nemlich anno 1675 auch uff Ostern abermahls Ein Hundert, zu der Jungen hollsteinischen inquartirung, daß wir ihme Mendello also in einer Summa Zwey Hundert Reichsthlr. Courant Geldt oder Peterm. [Münze ?] ge- ständiger Schuldt schuldig sein, und weilen er Mendellunß in unserer Noth vorgestanden, als haben wir ihme desto mehr pension versprochen, und zwar des Jahres von jedem Hundert Zehen Reichsthlr. /: wie auch die pension von a[nn]o 1674 bis uff 75 vom ersten Hundert Reichsthlr. mit zehen Reichsthlr. bezahl[t] worden :/Gereden und ge- loben demnach für unß und alle unsere nachkommen, bey unsern waaren wordten, treuw und glauben, obgemeltem Mendell, seinen Erben oder inhaltern dieses Brieffs gemelte 200. Reichsthlr. beneben versprochener interesse dankbahrlich wieder zu erlegen und zu bezahlen, wieder solches unß oder unser erben keine befreyung, hilff, schutz, gunst, gebodt, verbodt oder sonsten alß anderß waß nur kann erdacht werden, uns schützen, schirmen und uffhalten soll. Und obwohl der Termin zu be- zahlen uff Ostern gesetzt, so haben wir unß doch austrücklich vorbehalten, die summa monatsweiß beneben der verfloßenen interesse abzulegen damit der Mendell gleichwohl keinen schaden habe, und die gemeind auch der schade [?] pension kommen möge, alleß ohne gefehrde. Deßen zu wahrer verkunth und mehrer versicherung, haben wir vor unß alle unsere nachkommen und gantze gemeind, unser GerichtsIn- Siegell zu Ende dieser schrifft auffgedrückt, So geschehen in Daußenau uff Ostern so wahr den 4. Aprill a[nn]o 1675 Daß ich dießes auf bitt der gemeinde geschrieben, solches bescheinigt meines Nahmens Unterschrifft Johan Conrad Groß p. t. Schulm.[eister?]

[links und unten weitere Eintragungen: ] den 16./26. Jan: a[nn]o 1677

Reiffert Scheuern Hans Jacob Ramberger Nicloß Lin[ken]bach Ott Henrich Ebell

[?Philip?] Elbert gesell Darbey hat der Jud austrücklich vorbehalten daß ob Sie eß schon dieses Jahr erlegen solt[en] sie . doch vor ein Jahr die pension entrichten soll. .. aber soll Johann [?] .sch l abzulegen wann dann eß abgelegt wird

______________________________ „NEU“-DEUTSCH: Wir die Bürgermeister, sämtliche Mitglied des Gemeinderats und der Gemeinde Dausenau, beglaubigen in diesem Schreiben für uns und unseren Nachkommen, dass uns der Jude Mendell aus Niederlahnstein, auf unser ausserordentlichen Bitte im Jahre 1674 (zu Ostern) - als Heinrich Deusner Bürgermeister gewesen war, einen Darlehen über hundert Reichsthaler, wegen einer vorgeschriebener / erzwungener Einquartierung vorgestreckt und geliehen hat. Und nochmals 100 Thaler auf Ostern 1675, für die Einquartierung hollsteinischer Truppen, so das wir dem Mendell eine Gesamtsumme von zweihundert Reichsthalern schulden. Da noch weitere Rückzahlung an Geldern offen und wir noch schuldig sind, die uns der Jude Mendell in unserer Not geliehen hatte, wurde ihm zusätzliche Zuzahlung versprochen und zwar nochmalige 10% für die Jahre 1674 und 1675, so das der jeweilige Kredit von 100 Thalern mit zusätzlichen 10 Thalern gewährt werden soll. Wir versprechen und geloben in aller Treue und Glauben vor uns und unseren Nachkommen, dem oben genannten Mendell und seinen Erben den Inhalt dieses Briefes zum Kredit von 200 Thalern, neben der versprochenen Zuzahlung, einzuhalten und zu bezahlen. Dies alles ist bindend für uns und unsere Nachkommen, es gibt keinerlei Befreiung oder sonstige Änderung zu dieser Vereinbarung. Und obwohl die Rückzahlungs auf Ostern gelegt wurde, haben wir uns vorbehalten die geschuldete Summe inklusive der Zuzahlungen monatsweise abzuzahlen, damit der Mendell und die Gemeinde eine sichere Rückzahlung gewährleisten kann. Um diese Vereinbarung zu bestätigen, haben wir und unsere Nachkommenschaft in der Gemeinde dieses mit unserem Gemeinde-Gerichtssiegel beurkundet. So geschehen in Dausenau auf Ostern, am 4. April im Jahre 1675. Dieses Schreiben wurde auf Bitte der Gemeinde verfasst und als solches mit Name und Unterschrift bescheinigt. Johan Conrad Gross (Schulmeister) - [links und unten weitere (unverständliche) Eintragungen].

______________________________ ENGLISH: We, the mayors, all members of the municipal council and the municipality of Dausenau, certify in this letter for us and our descendants, that the Jew Mendell of Niederlahnstein, at our extraordinary request in 1674 (at Easter), when Heinrich Deusner was mayor, granted a loan of one hundred Reichsthaler, for prescribed/forcibly enforced quartering of troops, and another hundred thalers at Easter, 1675, for the accommodation of the Holstein troops, so that we owe Mendell a grand total of two hundred Reichsthaler. Since further repayment of funds is still open and we are still indebted to the Jew Mendell for the money he lent to us in our time of need, he was promised an extra payment, a further 10% for the years 1674 and 1675, so that the credit of 100 thalers will be repaid with an additional 10 thalers. We vow and promise, in all fidelity and good faith, to observe and pay to the above-mentioned Mendell and his heirs the contents of this letter to the credit of 200 thalers, in addition to the promised extra payment. All of this is binding on us and our descendants, there is no release from or any other amendment to this agreement. And although the repayment was set for Easter, we reserve the right to repay the sum due, including the extra payment, monthly, so that the municipality can make a secure repayment. In order to confirm this agreement, we and our descendants in the parish have certified it with our parish court seal. This happened in Dausenau on Easter, April 4, 1675. This letter was written at the request of the community and certified as such by name and signature. Johan Conrad Gross (schoolmaster) - [left and below further (incomprehensible) entries].

Permission / Genehmigung

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