Conduitenliste

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Conduitenlisten

Die Conduitenlisten über Prediger und Schullehrer wurden im Preußischen Staate schon durch das Edikt vom 29. September 1736 eingeführt, worin König Friedrich Wilhelm I. aus höchst eigener Bewegnis den Inspektoren alles Ernstes und bei Strafe der Remotion anbefahl, nicht nur, sobald ihnen von der Prediger ober Schulmeister übelem Leben und Wandel und dadurch gegebenem Ärgernis etwas bekannt würde, solches unverzüglich in loco zu untersuchen und das Protokoll an das Konsistorium einzusenden, sondern auch alle Jahre eine Conduitenliste von den unter ihnen stehenden Predigern und Schullehrern an die Konsistoria einzusenden.
Die damals vorgeschriebenen Rubriken dieser Conduitenlisten waren:
1. des Predigers Vor- und Zunamen;
2. wie alt er sei;
3. wo er studierte;
4. was er vor Conduite habe, ob er die Gemeinde mit seiner Lehre erbaue, die Kinderlehre fleißig halte? ob er in Streit mit der Gemeinde oder der Obrigkeit lebe, dem Trunk ergeben sei? oder andere Laster an sich habe? u. s. w.
Auf die Conduitenliste der Prediger wurden bald auch die Stadtschullehrer und (Predigtamts-) Kandidaten aufgenommen, während die anderen Conduitenlisten die Küster (d. i. Kirchendiener überhaupt) und die (Elementar-) Schulmeister in sich begriff.
Im Jahre 1824 wurden den Superintendenten im Magdeburger Regierungs - Bezirk neue Schemata zu den Conduitenlisten zugesandt, und seit dieser Zeit auch abgesonderte Conduitenlisten für die Predigtamts - Kandidaten vorgeschrieben; wie denn auch im Jahre 1826 bestimmt wurde, daß die Superintendenten am Schlusse jedes Jahres besondere Conduitenlisten über die in ihrer Diöces sich aufhaltenden Schulamts - Kandidaten und noch nicht desinitiv angestellten Lehrer einreichen sollten.
Die hiernach vorgeschriebenen sechzehn Rubriken der in groß Folio lithographirten Formulare der Conduitenlisten der Prediger sind folgende gewesen:
1. Nr.;
2. Namen des Orts und des Pattons der Pfarre, Confession der Gemeinde;
3. Vor- und Zunamen des Predigers;
4. Lebensalter;
5. Dienstalter überhaupt;
6. auf der jetzigen Stelle;
7. jährliches Diensteinkommen;
8. Universität, wo und wie lange er studiert;
9. ob er an öffentlichen Schulen, an welchen und wie lange er an ihnen gearbeitet;
10. Amtstüchtigkeit als Prediger und Schulaufseher;
11. ob sich derselbe weiterbilde;
12. Amtsführung als Prediger;
13. Amtsführung als Schulaufseher, ob er selbst, in wie viel Stunden und in welchen Fächern er in der Schule unterrichtet;
14. ob und wie sich derselbe um die Fortbildung seiner Schullehrer verdient mache;
15. Lebenswandel;
16. Bemerkungen.
Die vierzehn vorgeschriebenen Rubriken für die Conduitenlisten der Predigtamts - Kandidaten, sind folgende:
1. Nr.;
2. Vor- und Zunamen, auch Konfession des Kandidaten;
3. Geburtsort und Provinz;
4. Lebensalter;
5. ob er der Militärpflicht Genüge geleistet;
6. auf welcher Schule er für die Universität gebildet;
7. auf welcher Universität und wie lange er studiert;
8. welche theologische Prüfungen er bestanden und wo?
9. welche Zensur er bei diesen Prüfungen erhalten;
10. Jetziger Aufenthaltsort und Beschäftigung;
11. ob sich derselbe weiter zu bilden suche und sich mit der Unterweisung der Jugend beschäftige; 12. ob und wo derselbe gepredigt habei
13. Lebenswandel;
14. Bemerkungen.
Die fünfzehn für die Conduitenlisten der Kirchendiener und Schullehrer vorgeschriebenen Rubriken, sind folgende:
1. Nr.;
2. Ort und Patronat;
3. Vor- und Zunamen des Schullehrers;
4. Lebensalter;
5. Dienstalter überhaupt;
6. auf jetziger Stelle;
7. Diensteinkommen in Summa, und ob er daneben ein Gewerbe treibe;
8. wo er zu seinem Amte vorgebildet worden;
9. Amtstüchtigkeit;
10. in welchen Unterrichtsfächern er sich durch Kenntnisse und Lehrgeschicklichkeit auszeichnet; 11. ob er die Orgel spiele;
12. ob er sich fortbilde;
13. an welchen Schul-Konferenzen er Theil nehme;
14. Lebenswandel;
15. Bemerkungen.
Die Conduitenlisten der Schulamts-Kandidaten und der nicht definitiv angestellten Lehrer, enthalten folgende acht Rubriken:
1. Laufende Nr.;
2. Vor- und Zunamen der Schulamtskandidaten;
3. Ort, wo sie angestellt sind oder sich aufhalten;
4. Stelle, für welche sie angestellt sind oder sonstige Beschäftigung derselben;
5. Zeit, wie lange sie angestellt sind;
6. Seminar, in welchem sie gebildet;
7. Zeugniß über ihre Qualifikation, ihre Amtsführung und ihren Wandel;
8. Bemerkungen.
Ähnliche Conduitenlisten gab es auch für das Militär.
Quelle: Wilhelm Werner Johann Schmidt: Der Wirkungskreis und die Wirkungsart des Superintendenten in der evangelischen Kirche: mit besonderer Rücksicht auf die Kirchen- und Schulverwaltung im Preussischen Staate dargestellt. 1837