Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/36

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Abraham und Albrecht am 22. September 1601 vor den Landeshauptmann Brandamus von Zedlitz, wo sie in sein auf genannter Grundlage beruhendes Testament einwilligten.

Infolgedessen erhielt Ladislaus die Burg Bolkenhain samt Zugehörigen, Nickel, Abraham und Albrecht dagegen teilten sich in die Ketschdorf-Nimmersattschen Güter und bestätigten durch diese Fakta das Testament Jakobs von Zedlitz.

Da nun der neu aufgetauchte Agnat Karl Heinrich von Zedlitz von dem eben genannten Abraham, Niklas Sigmund aber von Nickel von Zedlitz abstammt, so folgert der letztere, daß er mit seinem Vetter Karl Heinrich die Bolkenhainschen Güter zu gleichen Teilen erhalten müsse. „Wenn auch der Kommendator Ladislaus jener Erbverbrüderung und dem Testamente Jakobs zuwider 1625 ein anderweitiges ultimum elogium aufgerichtet, so hat er doch kein Recht dazu gehabt.“

Wie man aber am kaiserlichen Hofe über diese anscheinend richtigen Schlußfolgerungen dachte, sollte Niklas Sigmund von Zedlitz bald inne werden.

Der Erbfolgestreit war inzwischen insofern in ein neues Stadium gerückt, als Karl Heinrich von Zedlitz, wie der Abt Bernhard von Grüssau am 31. Juli 1691 dem Landeshauptmann Friedrich von Nimptsch melden konnte, die katholische Religion angenommen hatte, „wodurch das hiebevor an seiner Person gewesene impedimentum beiseit gesetzt worden.“ Die wärmste Empfehlung dieses Kandidaten schließt sich dieser Mitteilung an.

Seines Sieges ist dieser auch bereits so sicher, daß er am 12. September „als legitimer Nachfolger in den Bolkenhainschen Gütern“ an den Landeshauptmann ein recht bewegliches Schreiben richtet, in dem er zunächst darüber klagt, daß er „wegen der eifrigen Amplektierung des wahren katholischen Glaubens überall verfolgt werde, auch an einer Kopfrose auf dem Siechbette in Lebensgefahr darnieder liege,“ schließlich aber um die Auszahlung von 100 Tlr. durch den Sequester bittet, damit er, um seine Einweisung in die Güter endlich zu erreichen, einen Prokurator bei Hofe halten, durch eine kräftige Kur seine Gesundheit wieder erlangen und sich und seinen Diener bei dem nächst erfolgenden Leich-actus in die Trauer, wie billig, kleiden könne.

An die schwache Sequestrationskasse wurden, wie nebenbei bemerkt sein soll, zu derselben Zeit verschiedene Anforderungen gemacht. Die alten Diener des verstorbenen Freiherrn mußten