Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/34

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Abende gegen 9 Uhr haben die Kommissarien denselben dem Freiherrn von Zedlitz überreicht, sind auch am 3. März früh auf die umliegenden Dörfer gefahren und haben den Sequester Schnorpfeil den Scholzen und Gerichten vorgestellt und diese durch Handschlag zum Gehorsam verpflichtet. Zedlitz hat zwar durch einen ihnen nachgeschickten Wirtschaftsverwalter dagegen Protest eingelegt; man hat sich aber laut Bericht nicht daran gekehrt. Schließlich haben die Kommissarien den Baron nochmals um Einlaß in die Burg gebeten, damit dem Sequester Register und Urbarien eingehändigt werden könnten, Zedlitz aber „blieb bei seiner Renitenz“. Er behielt die Burg inne, und die Kommissarien reisten von Bolkenhain wieder ab.

Am 5. März jedoch war die gerichtliche Einsetzung des Sequesters in den Gütern Gießmannsdorf, Ruhbank, Hohenhelmsdorf, Wiese, Einsiedel, Neu-Zedlitz und Klein-Waltersdorf samt dem Vorwerk unter dem Schlosse beendet, und Niklas Sigmund von Zedlitz verließ nunmehr die Burg.

Der über diese Vorgänge unterrichtete Bischof schrieb in seiner Entrüstung am 10. März an den Landeshauptmann: „Ich habe mit Befremden vernommen, was gestalt der von Zedlitz seine bisherige Possession behaupten und unerachtet der vom Amt ergangenen Verordnung den Sequester nicht admittieren will. Gleichwie ich aber nicht zweifle, der Herr (Landeshauptmann) werde solche Mittel an die Hand nehmen, welche in dergleichen Fällen bräuchlich, also ist nicht allein der Sequester zu manutenieren, sondern an dem gar wohl geschehen, daß man von dem Verlauf Ihrer Kaiserl. Majestät Relation erstattet hat.“

Zu dieser Zeit war aber der am 15. Dezember 1690 verstorbene Gotthard Albrecht von Zedlitz wegen Mangels an den nötigen Geldmitteln noch nicht beerdigt; deshalb forderte der Bischof, der von Niklas Sigmund von Zedlitz gebeten worden war, „für seinen verstorbenen Vetter die gewöhnlichen exequien zu halten“, am 20. März den Landeshauptmann auf, „wegen der expensen die behördliche Verordnung zu erlassen, da diese Kosten priviligiert und für allen anderen passieren müssen.“

Das geschah auch am 29. März; doch gab der Sequester am 2. Mai die Antwort, daß es, da er noch über 200 Taler Steuerreste zu tilgen habe, ganz unmöglich sei, aus den Einkünften der Güter die Begräbniskosten zu bestreiten, weshalb er sich den Vorschlag erlaubt, zu diesem Zwecke ein Darlehn aufzunehmen. Nach einer wiederholten Eingabe des Niklas Sigmund von Zedlitz an den Bischof, das Begräbnis seines verstorbenen Vetters nun endlich vorzunehmen, schreibt dieser am 22. Mai an den Landeshauptmann: „Wenn nun dafür zu halten, es werde