Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/25

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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Nachdem Logau in den Jahren 1585 und 1586 wieder mehrere bauliche Verbesserungen am Schlosse Bolkenhain ausgeführt hatte, bat er am 10. Januar 1586 um Aufstellung einer neuen Taxe, da die erste nur die Maurer- und Zimmerarbeit, nicht aber Holz, Steine etc. berücksichtigt habe. Die von der Kammer nunmehr entworfene Taxe vom 15. Februar d. J. im Betrage von 40 027 Taler 6 Gr. erschien ihm aber so ungeheuer hoch, daß er sich am 25. April bei dem Kaiser Rudolf II. darüber beschwerte, der nun auch, nachdem er den Gegenbericht der Kammer vernommen hatte, am 18. Mai eine gründliche Bereitung und am 13. Juni die Beschleunigung derselben befahl. Logau würde allerdings derselben nicht persönlich beiwohnen können, da er auf kaiserlichen Befehl demnächst an einer Grenzregulierung zwischen Böhmen und Bayern werde teilnehmen müssen. Am 26. Juni wurden Dietrich von Mühlheim, Anton von Bibran, Hans von Schweinichen und Melchior von Kreckwitz zu Bereitungs-Kommissarien ernannt, die auch am 7. August in Bolkenhain zu erscheinen versprachen; über den Ausfall dieser Bereitung melden jedoch die Akten nichts.

Inzwischen verschlechterten sich die Vermögensverhältnisse Logaus immer mehr, und 1587 sah er sich genötigt, seinen Bürgen Georg von Borwitz zu Harpersdorf (Kr. Goldberg-Haynau), Friedrich von Schindel zu Hermsdorf (Kr. Goldberg-Haynau), Friedrich von Nimptsch zu Falkenhain (Kr. Schönau), Ernst von Schweidiger zu Tschirne (Kr. Bunzlau) und Wiglas von Schindel zu Ohmsdorf (Kr. Schweidnitz) wegen 1200 Taler den „Lamprecht“ unter dem Schlosse mit dem Rechte der Wiedereinlösung auf Georgi 1588 aufzulassen.

1590 zahlte die Witwe des Hans von Pannewitz auf Pogarell und Neudeck jene 11 000 Taler an Friedrich Hoffmann (vergl. 1585) aus, weshalb ihr und ihren Erben durch Rudolf II. am 28. November d. J. eine Priorität auf dem Burglehn Bolkenhain vor allen anderen Kreditoren eingeräumt wurde.

Endlich verkaufte der Kaiser am 23. Februar 1591 das Burglehn mit Ausnahme der drei Kirchlehn zu Bolkenhain, Költschen und Groß-Rosen, der Ober- und Niedergerichte und der Jagd für 30 000 Taler erblich an Matthias von Logau, so daß aus dem Pfandschilling Bolkenhain nun ein Erbgut wurde.

Bald darauf aber brach über Logaus Vermögen der förmliche Konkurs aus, und die Burg wurde der oben genannten