Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg/21

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Bolkenhain/Geschichte der Bolkoburg
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Bolkoburg 1895.djvu
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seinen Erben noch sieben Jahre unablöslich für 4200 ung. Gulden = 6533 Taler 12 Gr. und 2500 Taler Baugeld, zusammen 9033 Taler 12 Groschen verschrieben ist.

Der Befehl, die dem Burglehn entfremdeten Stücke wieder einzulösen, wird zwar in den Jahren 1563 bis 1565 zu verschiedenen Malen wiederholt, zu einer Ausführung desselben kommt es aber nicht. Interessanter als diese Streitigkeiten über vermeintliche Rechte ist offenbar folgender Beitrag zur Baugeschichte der Burg.

Da auf ihr, obgleich 1534/35 eine Zisterne erbaut worden war, großer Wassermangel herrschte, wurden 1562 Anstalten getroffen, Wasser aus einer Quelle in Würgsdorf ins Schloß zu leiten. Nachdem Benno von Salza auf den schlechten Bauzustand des Schlosses sowohl, als auch der Nebengebäude aufmerksam gemacht hatte, befahl der Kaiser unterm 16. Dezember 1564 der Kammer, am 22. Jan. 1565 einen Rat und zwei Werkmeister abzuordnen, damit eine Besichtigung des Schlosses, der Mühlen und des Meierhofes vorgenommen werde, um zu erkennen, welche Bauten unumgänglich notwendig seien; auch ein Überschlag der Kosten sei zu machen.

Nachdem dies geschehen, bat Benno von Salza im Mai 1565 den Kaiser Maximilian, ihm 1500 Taler Baugelder zu gewähren und bei Ablösung des Pfandschillings wiederzuerstatten. Davon will er 1000 Taler zur Erbauung der Malzmühle und anderer Mühlen, 500 Taler aber ins baufällige Schloß verwenden, „sonderlich zur Wölbung des andern Gaden (d. i. des 2. Stockwerks), weil man jetzt darauf nit sicher gehen darf und es auch Feuers halber unsicher ist.“ Auch verspricht er, das Schloß mit Ziegeln zu decken. Infolgedessen empfahl die Kammer dem Könige am 13. Juli, ihm 1400 Taler Baugeld zu bewilligen, wovon 1000 Taler für Mühlen und Vorwerke und 400 Taler für das Schloß, das am Dache und im zweiten Stockwerke ganz baufällig sei, verwendet werden sollten, jedoch unter der ausdrücklichen Bedingung, daß das Dach mit Ziegeln gedeckt werden müsse. Am 22. September 1565 wurden ihm endlich 1000 Taler bewilligt; aber am 6. August 1566 starb er auf seinem Schlosse Rengersdorf. Da die ihm zugebilligte Pfandzeit noch nicht abgelaufen war, folgte ihm im Pfandbesitze von Bolkenhain sein ältester Sohn Georg von Salza, der als letzter dieses Geschlechts das Burglehn noch bis 1570 besessen hat.

Zur besseren Übersicht folgt hier eine genealogische Tabelle aller Glieder der in der Oberlausitz ansässigen Familie von Salza, die das Burglehn Bolkenhain pfandweise innegehabt haben.