Bestattung (Münsterland und Westfalen)
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Der Begriff Bestattung hatte im Münsterland und in Westfalen eine spezielle Bedeutung:
Die Bestattung erfolgte duch Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut. Die auf ein Erbgut
auffahrende Person war dann auf dieser neuen Erbstätte
bestattet, wie es noch im 19. Jahrhundert hieß.
