Bergisches Botenamt Gladbach/III.Die Huldigungslisten von 1666 und 1731
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III. DIE HULDIGUNGSLISTEN VON 1666 UND 1731
a. DIE ERBHULDIGUNG 1666
Am 9. September 1666 wurde in Kleve zwischen dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm jener Teilungsvertrag geschlossen, der gewöhnlich Hauptvergleich genannt wird. Der Pfalzgraf erhielt endgültig die Herzogtümer Jülich und Berg. Damit war der langjährige Erbfolgestreit endlich beendigt. Daraufhin wurde im ganzen Herzogtum Berg noch in demselben Jahre die Erbhuldigung durchgeführt. Die Huldigungsliste für das Botenamt Gladbach nennt die eidpflichtigen Männer und die Namen der damaligen Hofschaften. Daher wird sie hier angefügt (StA Düsseldorf, Jülich-Berg II 2384). Kurfürstliche Kommissare für das Amt Porz zur Abnahme des Huldigungseides wurden Gottfried von Steinen zur Scherven, Rat, Kämmerer, Obristleutnant, Amtmann von Miseloe und Tilmanus Ehrmanß, Doctor, Hof- und Kammer-Rat. Die Erbhuldigung geschah am 2. Dezember in Brück. Als Beamte des Amtes Porz waren anwesend der Amtmann Johann Sigismund Freiherr von Frentz, Herr zu Keldenich, der Schultheiß Johann Jakob Rheinfelden und der Gerichtsschreiber Johann Peter Nipes. Der Eid wurde vorgelesen und insgesamt ausgeschworen. Von jedem Botenamt lagen die Listen der Einwohner vor. An Ritterbürtigen waren erschienen: Wilhelm Paul von Wetzfeit zu Leidenhausen, Eduard von Rotkirchen zur Isenburg. Abwesend waren Johann Adolf Wolff Freiherr von Metternich zu Strauweiler und Matthias von Nagel zu Herl, beide als krank gemeldet; Reinhard von Hilden zur Sülzen, verreist; nicht einheimisch; Johann Friedrich von Lützenrath zu Rath, kann wegen Schaden am Bein weder gehen noch stehen; Johann Wimar von Diependahl zu Stammheim, verreist; Erbgenahmen zum Blech, wohnen in anderen Ämtern; Freiherr von Heiden zu Schönrath, in Westfalen wohnhaft; Herr von Drost zum Hain (bei Dünnwald), in Westfalen wohnhaft.
