Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 4 (Strange)/020

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  3  |  Heft 4  |  5  6  7  8  9  10  11  12

Inhalt  |  Beilagen  |  Berichtigung

Glossar
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[019]
Nächste Seite>>>
[021]
Strange 04.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.

von Palant, kam er zugleich in den Besitz des Hauses Borschemich[1]. Derselbe starb im J. 1767, und seine Hinterlassenschaft erbte auf seinen ältesten Sohn Anscharius Philippus Frh. von Grass. Von diesem ist nur zu melden, dass er ein sehr achtungswerther Herr war, der das Rechte liebte und suchte, und nach Kräften allen Uebelständen abhalf, und auch die Schulden möglichst zu mindern bestrebt war. Er blieb unverehelicht und nach seinem im J. 1784 erfolgten Tode fiel das ganze Vermögen an seine beiden Schwäger Freiherren von Olmissen und von Houve[2].

      Nachdem ich so zu Ende der Geschichte von Geyen gelangt bin, gebe ich jetzt noch eine


Genealogie der Herren von Grass.

A.

      Diederich Grass, Inhaber der obern Kitzburg zu Fliesteden hatte mit seiner Gattin Gertrud Knor[3] etwa vier Kinder:


  1. Die Freiherren von Grass haben keine öffentliche Aemter wie Amtmannsstellen, bekleidet. Nur wurde obiger Herr zu Geyen im J. 1750 von den Polheimer Buschbeerbten zum Holzgräven ernannt. In diesem Amte hatte er den Dechant Johann Ad. Stoesberg zum Vorgänger, gemäss folgendem Schreiben: „Nachdem Jacob Weiler zu Pullem wehrender Zeit meines Buschgräven Amt im pullemer St. Georgii Busch ohnerlaubter maassen einen schwären Baum gehawen, und desshalben mir in Buschstraafen verfallen, welche ich selbsten bey künftig brauchlicher maassen angestellt werden sollendem Brüchten Verhoer einzutreiben gemeint und willens bin, so wird sich wohl ietziger mir im Ambt nachgefolgter Buschgräve v. Grass nit erkühnen in diesem punct mir Eingriff zu thuen und die mir zukommende und gebührende Holtzbrüchten wegzunehmen, noch den Baum alss corpus delicti sich zuzueygenen, widrigen fals an ihme H. v. Grass man alles zu erhohlen schon wissen wird, und mich in diesem punct schadloss zu machen. Signatum Cöllen d. 15. Decembris 1751.
  2. Die Erben von Houve verkauften im J. 1804 dem Schwiegersohn des Herrn von Olmissen die Hälfte der Geyener Burg, wie auch die Hälfte der Polheimer Wassermühle, nebst der zu diesen beiden Hälften gehörigen Länderei. Die Mühle zu Polheim war ein Lehen der Hofkammer zu Düsseldorf, und hatten die Erbpächter an die Churfürstliche Kellnerei zu Bergheim jährlichs neun Malter Roggen Erbpacht zu liefern. Dieselbe hatte Zwang aufs Dorf.
  3. Die Familie Knor gehörte dem Lande von Wassenberg, und der nobilitas minorum gentium an.