Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/003

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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lang, jedoch so, dass es allewege ein offen und ledig Haus seines gnädigen Herrn sein und bleiben, und nach seinem Tode wieder an denselben zurückfallen solle. So geschah es denn auch; denn nach Gumprechts Tode ward Dreyborn an den Ritter Diederich von Endelstorp verpfändet. Von diesem, wie von seinen Vorgängern, weiss man gerade nur zu sagen, dass er Pfandherr zu Dreyborn gewesen, und wahrscheinlich bis zum J. 1419. Nach seinem Tode hat Werner von Vlatten im J. 1420 mit Wissen und Willen des Herzogs Reynolt die Herrschaft aus der Pfandschaft gelöst, und ist derselbe mit Schloss, Vorgeburg, Weiern, Graben, mit den Dörfern, Gerichten, Mannen, Scheffen, Landleuten, mit Artland, Büschen, Benden, Kirchgifften, Fischereien, Schatzung und Gefällen und all seinem Zubehör zu einem rechten Mannlehen erblich belehnt worden.


I. Werner von Vlatten und sein Sohn Wilhelm von Vlatten Ritter.

      Ein Rittersmann von altem Schrot und Korn war Werner von Vlatten wohl nicht. In seinen Jugendjahren mag er manche Fehde mit durchgefochten haben; aber späterhin wandte sich sein Sinn ganz dem Landwirthschaftlichen zu; und wer sich ihn als einen umsichtigen und wohl bemittelten Oeconomen oder Landedelmann denkt, der mag wohl die richtigste Vorstellung von ihm haben. Von seinen Einsichten lässt es sich erwarten, dass er in seiner neuen Herrschaft manche zweckmässige Einrichtung traf und alte Uebelstände beseitigte. Allein nur eine kurze Reihe von Jahren wendete er derselben sein Augenmerk zu. Man muss nämlich wissen, dass er bei dieser neuen Erwerbung einzig und allein an seinen ritterlichen Sohn dachte; diesem wollte er einen rechten Rittersitz verschaffen. Ihm selbst genügten seine Höfe; und wir dürfen annehmen, dass er, nachdem er alle nöthige Einrichtungen in der Herrschaft getroffen, mehr in den Gefilden von Nörvenich, als auf den luftigen Höhen von Dreyborn geweilt habe. Von seinem Wohlstande und den reichen Mitteln, über die er zu verfügen hatte, geben viele Urkunden Nachricht. Ich habe alle die noch vollständig lesbar waren, selbst auch solche, die nur von örtlichem Interesse sind, in den Beilagen mitgetheilt. Von denen