Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/033

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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Bongart für ihre Gerechtigkeit, die sie nach Absterben der Brüder Emund und Diederich von Palant an besagter Herrlichkeit hatten, 800 Joachims Thaler. Endlich übertragen ihm die Erben Marsillissen von Palant am 7. Oktober 1564 ihr Antheil an der Herrlichkeit Berg, und erhalten dagegen den durch Absterben des Gerhard von Palant ihm anerfallenen Antheil an Haus Wachendorf, und darzu noch einen kleinen Hof zu Serrest bei Güsten, und ein auf dem Amt Boslar stehendes Kapital von 1000 Goldgulden.

      Den Antheil des Reinhart von Palant abgerechnet, so war also Johann von Palant jetzt Herr der ganzen Herrschaft St. Laurenzberg. Es ist mir nicht bekannt, wie lange er noch nach dieser Zeit im Genusse derselben gewesen und sich ihrer gefreut habe. Sein Nachfolger heisst gleichfalls Johann von Palant. Derselbe nahm einige nicht unbedeutende Kapitalien auf, was zur Folge hatte, dass späterhin zwei ansehnliche Appertinentien, der Burghof zu Laurenzberg und der Hof Volckershoven[1] durch Immission[GWR 1] von dem Rittersitz abgesplissen wurden. Er, so wie auch sein jüngerer Bruder, Wilhelm von Palant, der nach ihm als Herr zu Laurenzberg, Bettendorf und Weisweiler erscheint, starben beide unverheirathet, jener 1591,


  1. Volckershoven stand im fünfzehnten Jahrhundert zwar schon unter der Gerichtsbarkeit von St. Laurenzberg, war aber Eigenthum der Eheleute Johann von dem Bongart und Guetgen von Zievel. Im J. 1437 verkauften dieselben dem Arnolt von Hoemen Sohn in Odenkirchen die 75 Malter Roggen betragende Jahresrente dieses Hofes, und liessen ihn zugleich vor Johann von Palant an denselben anerben. Da der betreffende Kaufbrief sich gegenwärtig zu Müddersheim befindet, so lässt sich über die Wanderung desselben etwa folgende Betrachtung anstellen. Der Ritter Johann von Hoemen Sohn zu Odenkirchen war, wie es mir scheinen will, der Erbe seines Oheims Arnolt; und so mag er denn auch wohl den Hof von ihm geerbt haben. Von Johann von Hoemen geht er über an den Ritter Gotschalck von Harff, und von diesem an seinen jüngern Sohn Daem von Harff, welcher bekanntlich Herr zu Weisweiler und Lintzenich war. Dieser überträgt vielleicht dann den Hof dem Herrn zu Laurenzberg, lässt aber den alten Kaufbrief unbeachtet, und bleibt derselbe auf Haus Lintzenich liegen bis nach Absterben des Hofraths Franz Joseph von Geyr, wo er dann in das Archiv der Freiherren von Geyr zu Cöln übergeht, und von da nach Müddersheim kommt.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Gerichtliche Einsetzung, Einweisung; siehe Eintrag Immission. In: Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 833. Digitalisat auf Zeno.org (07.03.2011)