Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/031

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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genannten Ritters Johann von Palant.[1] Im J. 1561 schreibt er sich noch: Johann von Palant Herr zu Noitberg und Siegerssberg Amtmann zu Wilhelmstein. Seit 1556 war er mit Anna von Gertzen genannt Sintzig Erbin zu Langendorf verheirathet. Nach Absterben seines Oheims Werner von Palant wurde die Herrschaft St. Laurenzberg, wie man damals zu sagen pflegte, freundtheilig, das heisst, die nächsten Erben des Werner von Palant erhielten jeder sein Theil von dessen Hinterlassenschaft.[2] Ob nun Johann von Palant als Sohn des Zweitgebornen etwas umfangreicher zugegriffen — kurz er hatte mit seinen Verwandten mancherlei Zwistigkeiten. Um indess die einzelnen Theile der Herrschaft wieder zu vereinigen und an sich zu bringen, ging er mit denselben besondere Verträge ein, und zunächst schloss er mit seinem Oheim Daem von Palant im J. 1563 folgenden Vertrag. Daem von Palant überträgt seinem Neffen für sich und seine Erben solch Antheil an Schloss und Herrlichkeit Berg, so ihm durch tödlichen Abgang Werners von Palant und sodann der beiden Brüder Emund und Diederich von Palant anerfallen ist, und ihm nach Tod des Domherrn Reinhart von Palant noch anerfallen werde. Dahingegen überlässt Johann von Palant seinem Oheim für sich und seine Erben alle seine Erbgerechtigkeiten, so ihm nach Tod seines Vaters und seiner Oheime Emund und Diederich an Schloss und Herrlichkeit Wildenberg anerstorben sind und nach Tod seines Oheims Reinhart noch anersterben werden, und überweist ihm dazu noch 6000 Goldgulden, die seiner Mutter Maria von Flodorf für ihren Heirathspfenning an die beiden Herrschaften Odenkirchen und Leuth belegt, und ihm bisher verpensionirt worden, mit dem Bemerken: Im Falle er ohne Leibserben verstürbe, und also die 6000 Gulden zurückfielen, dass alsdann ihm, Daem


  1. Die beiden Amtmannstellen Wilhelmstein und Eschweiler bekleidete um das J. 1626 Jacob von Loequenghein zu Laach.
  2. Aus einem Dompropsteilichen Lehen wurde der Rittersitz Berg, wie wir gegen Ende dieses Abschnitts sehen werden, ein Allodium. Wann dies geschehen, ist mir nicht bekannt; es muss aber unter dem Landdrost Johann von Palant oder unter seinem Sohne Werner geschehen sein; denn zu einer solchen Zersplitterung des Lehens würde der Lehensherr gewiss nicht seinen Consens gegeben haben.