Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 1 (Strange)/003

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
Heft 1  |  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12

Vorwort  |  Inhalt  |  Beilagen  |  Anhang

Glossar
GenWiki E-Book
<<<Vorherige Seite
[002]
Nächste Seite>>>
[004]
Strange 01.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.

belehnt worden war, empfing 1690 gleichfalls die Belehnung mit Winnenthal. Dieselbe heirathete 1688 Johann Arnold Edmund Frh. von Leerodt, welcher nach Tod seiner Gattin,im J. 1701 von Friedrich König von Preussen mit den Häusern Winnenthal und Doeringen belehnt wurde. Die jüngere Tochter Maria Antonetta Freyin von Wylich wurde im J. 1693 die Gattin des Grafen Bertram Carl von Nesselrode.

      Neben verschiedenen andern Gütern gehörte den Herren zu Winnenthal auch der Monementische Zehende im Kirspel Wesel, womit nach Absterben des Adolph Hermann von Wylich dessen Wittwe Catharina von Palant zu Behuf ihres Sohnes Diederich Carl 1633 vom Markgrafen Georg Wilhelm, und Freiherr von Leerodt 1701 von König Friedrich belehnt wurde. Sodann besassen sie das Hobs- oder Hofsgut Herderinck, gemäss folgendem Lehenbrief.

Behandigungsbrief

des Stifts Werden über das Hobsgut Herderinck v. J. 1683

      Von Gottes Gnaden Wir Ferdinandt dero Kaiserlichen undt des heiligen Römischen Reichs freyer und Exempter Stiffter Werden und Helmsteden Abtt, Urkunden und bekennen mit diesem Unsern versiegelten Brieff, dass Wir auff absterben des Wollgebornen Dietherichen Adolffen Freyherrn von Wylich zu Winnenthal, nun wiederumb behandiget haben, undt behandigen krafft dieses dessen auch vorhin abgelebten Bruders Adolff Hermannen Wernern Freyherrn von Wylich Herrn zu Winnenthal jüngste Tochter Antonettam Fräwlein von Wylich, ahn undt mit Unserm undt Unsers Stiffts Hobss-Behandts- und Pfachtgutt Herderinck Everts Erve gnandt, allermassen dasselbe mit seiner In- undt Zubehörung in dem Kirspel Borcken gelegen, undt in Unsern Sadelhoff Rüschede gehörigh undt dingpflichtig ist. Worahn mit der anderen Handt ihre Schwester Adriana Fräwlein von Wylich noch behandigt undt berechtiget stehet; Ihnen Behandigten zu ihrem: Unss undt Unserm Stiffte zu Unseren rechten, und Jedermenniglichen seines gebührenden rechtens darahn unverziehen. Davon Sie Behandigte jährlichs undt alle jahr die gebührende schültigkeit, nach einhalt Unsers Stiffts Register und Lägerbücher, an handen Unsers Hoffs Verwaltern