Beilieger
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Beschreibung
Die Frage was ist ein Beilieger? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Derjenige, welcher keine guthsherrliche oder Colonatsgründe
besitzt und nur bei einem anderen Colone etwa eine Wohnung und
einiges Land pfachtweise unterhat.
[bearbeiten] Quelle
- Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
- 1804 von Karl Philipp Schwertener
[bearbeiten] In Westfalen
[bearbeiten] Abgaben (nach dem Rietberger Landrecht)
Der Beilieger muß, wenn er Vieh in die Gemeine Weide treibt, von 1 Pferde 18 Mariengroschen, von einer Kuh 9 Mariengroschen, von einem Rind 4½ Mariengroschen jährlich in die Fürstliche Rentkammer bezahlen; auserdem aber zahlt derselbe an die Landesherrschaft nichts, muß jedoch zur Landeskasse den Kopfschatz, und zwar für l Mann mit I Reichsthaler, für 1 Frau mit ½ Reichsthaler entrichten.
