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- Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches -
Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch,
Güteversuch.
- Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)
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Arbiter, Arbitrator
- Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch
einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten
erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer
Prozesse unterwerfen.
- Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann
Leopold Montag, Regensburg (1768)