Amtsapotheker

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Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Historische Hierarchie

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Bedeutung Amtsapotheker

Fürstbistum Münster

Im Fürstbistum Münster kennen wir zum ausgehenden 18. Jahrhundert bereits einen Amtsmedikus oder Amtsphysicus auch einen "Leib- und Landt-Medicis" und "Land-Operateur", welcher auf einer amtlichen Stelle der Gesundheitsverwaltung, wie beispielsweise im fürstbischöflichen Medizinalkollegium oder in einem historischen Amtsbezirk (als untere staatliche Verwaltungsbehörde) in der staatliche Gesundheitslenkung tätig war.

Ähnliches kennen wir in frühen Ansätzen vor 1813 bei den Apothekern:

  • Hofapotheker war der Vorsteher der Apotheke eines hofhaltenden Landesherrn (in Münster).
  • Amtsapotheker war der Aufsicht führender Vertreter der Landesherrschaft in einem historischen Amt einer Landesherrschaft als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
  • ein privilegierter Amtsapotheker war der von der Landesherrschaft zur Aufsicht privilegierter Vertreter in einem historischen Amt einer Landesherrschaft (im Amt Stromberg) als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Dies Privileg oder Privilegium (lat.), als wirkliches durch die Staatsgewalt (Landesherrschaft) begründetes Recht, stand im Gegensatz zu jederzeit widerruflichen Konzessionen, wie sie sonst niedergelassene Ärzte oder Apotheker erhielten. [1]

Berufsbeschreibung eines Apothekers

Vor 1802 im Fürstbistum Münster: Ein Apotheker war derjenige, welcher eine Apotheke besaß und unterhielt, dies war im Fürstbistum Münster nur in äußerst wenigen größeren Städten der Fall. Zur Übergangszeit (1802-1813) finden sich dann erste "Apothekenwinkel" auch in kleineren Städten.

Das Hauptwesen der Apothekerkunst war zu der Zeit die Arzneimittelkunde. In dem Zusammenhang kennen wir:

  • Apothekerjunge oder -lehrling
  • Apothekergeselle
  • Apotheker-Taxe (Landesherrliche Festlegung des Höchstpreises, für welchen die Arzeneien verkauft werden dürfen)
  • das Apotheker-Gewicht (das in den Apotheken übliche Gewicht, im Gegensatze zum Kramergewicht eine in ganz Deutschland beinahe gleiche Gewichtseinheit. Es unterscheidet sich von den übrigen Gewichtsarten dadurch, daß ein Apothekerpfund nur zwölf Unzen oder vier und zwanzig Loth hält.)
  • Apothekergeschirr (landesherrliche Vorschriften, z.B. Aussschluß von Blei im Zinngeschirr)

Apothekerwaren Ende des 18. Jahrhunderts

  • Apotheken und Ärzte konzentrierten sich auf Residenzen und größere Städte, wo sich von begüterten Bürgern ein optimales Einkommen erzielen ließ. In Folge der zahlreichen kriegerischen Verwicklungen des Fürstbistums Münster seit dem 16. Jahrhundert, mit vielfach verheerenden Auswirkungen, aber auch durch Missernten, verfestigten sich auf dem Lande die Armut und damit einhergehend der Mangel an Ärzten und der Arzneimittelversorgung.
  • Nicht approbierte Wundärzte besaßen eine handwerkliche Ausbildung und waren in Zünften organisiert. Sie durften nur äußere Krankheiten behandeln und konnten dazu Arzneien verschreiben oder stellten diese auf dem Lande, bei fehlenden Apotheken, selber her. Zu Berufsgruppe der niedergelassenen Wundärzten gehörten auch Chirurgen, Oculisten, Ohrenärzte, Steinschneider (Nieren- und Blasensteine), Zahnärzte, aber auch Bader und Babiere. Die Zahl der Wundärzte auf dem Land war wesentlich höher als die Anzahl der approbierten Ärzte.
  • Heilkundige arbeiteten zu der Zeit mit "Apothekerwaren" oder "Arzneien", allerdings sind diese Begrifflichkeiten da noch völlig unbestimmt. Es gab noch keine Systematik oder systematische Nomenklatur bei den Kräutern und sonstigen Waren. Von daher gab es im Bereich des Arzneimittelhandels, lokal durchaus unterschiedlich, konkurrierende Interessenten, nämlich Ärzte und Wundärzte, Materialisten, Hebammen, und bezogen auf Minderstädte oder Kleinstädte wie Haltern, Gewürz- und Materialienkrämer.
  • Fahrende Arzneimittelhändler unterlagen keinerlei Qualitätskontrolle unter arbeiteten absolut auf Gewinnmaximierung. Von daher verbargen sich darunter auch zahlreiche Scharlatane, Quacksalber. Sie konnten ihren Verdienst mit außer Landes nehmen und waren besonders daher der Obrigkeit "ein Dorn im Auge". [1]
  • Materialisten waren Kaufleute, welche im engeren Sinne "en gros" mit Spezereien, Materialien und Gewürzen handeln, die zur Arzenei, in der Küche, zur Speise, zum Färben, u. d. gl. dienlich waren. Sie sind von den Krämern oder Hökern zu unterscheiden, die mit diesen Waren nur im Einzelnen handeln und zusätzlich beispielsweise auch noch Zucker und Branntwein zum Kauf anbieten.
  • Gewürz- und Materialienkrämer verkauften allerdings auch weiterhin die ihnen von Großhändlern bezogenen Arzneieprodukte oder selber hergestellte Arzneien auf dem platten Lande ohne jegliche Qualitäts- oder Hygienekontrolle, Hier benötigte man dazu auch kein Rezept und hatte damit die Kosten für einen Arztbesuch gespart.
  • Bei gleichen Maß- und Gewichtsangaben in Rezeptur- und Reagenzienbüchern stimmten die absoluten Größenordnungen lokal und regional nicht überein. Besonders bei den aufkommenden überseeischen Produkten, im Münsterland meist über Holland bezogen, konnte es zusätzlich durch Umbenennungen und unterschiedlicher oder gegensätzlicher Lateinisierung von nicht festgelegten Produktnamen zu krassen Medikamentisierungsfehlern kommen. In der Alchemie zu der Zeit besonders gefährlich die Blei- und Quecksilberverwendung.
  • Hebammen wurden vereidigt und unterlagen später der Aufsicht der Amtsärzte, sie konnten ihnen bekannte Arzneimittel bei Krämpfen, zur Auslösung von Wehen und weiteren Frauenleiden einsetzen, auch ihre über Generationen erprobten Hausmittel. Da, wo in größeren Städten Ärzte und Apotheken waren, war ihnen die Arneimittelverschreibung verboten, was auf dem Lande niemanden bekümmerte. Bei ihnen wollte man das bestehende Abtreibungsverbot durchsetzen. Komplizierte Geburten reklamierten die Ärzte als Geburtshelfer für sich, wenn sie denn überhaupt auf dem platten Lande erreichbar waren.

18. Jahrhundert, Oldenburg: Apotheker-Eid

Formular des von den Apotheckern und Provisoren zu leistenden Eides".

Ich N. N. schwöre hiemit einen cörperlichen Eid zu Gott, daß ich auf
(meiner) (der mir anvertrauten)
Apothecke beständig frische, unverfälschte und tüchtige Waaren und Medicamente, sowohl simplicia als composita vorräthig haben, und dispensiren, die Medicamenta composita nach dem auf
(meiner) (der mir anvertrauten)
Apothecke bisher gebräuchlichen dispensatorio, so lange kein anderes oberlich angeordnet und eingeführet wird, getreulich und sorgfältig praepariren, auch daß ein gleiches von
(meinen Provisoren und Gesellen) (den Geselle)
geschehe, bestmöglichst Sorge tragen, ferner im Preise der dispensirten Arzneimittel und Apothecker Waaren Niemand zur Ungebühr übersetzen und mich künftig hierinn nach der oberlich festzusetzenden Apotheckertaxe, gebührend zu achten, und den bereits vorhandenen oder künftig noch ergehenden oberlichen Verordnungen schuldigst nachkommen, und mich überhaupt jederzeit so betragen wolle, wie es einem rechtschaffenen
(Apothecker) (Provisor einer Apothecke)
eignet und gebühret, So wahr mir Gott helfe, und sein heiliges Wort."[2]

Literatur

Fußnoten

  1. 1,0 1,1 Quelle: Stratmann, Bodo: Zur Geschichte des Gesundheitswesens im Fürstbistum Münster (2014)
  2. Quelle: Oldenburger Jahrbuch 50. Band (1950) S.207