Amt Arnsberg

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Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Arnsberg > Kreis Arnsberg > Amt Arnsberg

Geschichte

Das Herzogtum Westfalen, die Grafschaft Arnsberg und das „ Ruhramt “, als Vorläufer des Amtes Arnsberg, sind mit Napoleon untergegangen, die bis dahin geltende Verfassung, die Rechtsgrundlagen und Verwaltungsstrukturen der jeweiligen Landesherren waren erledigt. Neuer Landesherr in Westfalen wurde das Großherzogtum Hessen, es richtete die Provinz Westfalen ein.

Hessisches Amt Arnsberg (1803-1816)

Das Amt Arnsberg erstreckte sich über das bisherige Gericht dieses Namens, das vormalige Gericht Hellefeld (Meinkenbracht nur bis 1811), die Stadt Neheim, die Freiheiten Hüsten, Freienohl und Hachen und den Hof Moosfelde Dazu kam 1808 das Dorf Herdringen. Amtssitz war die Stadt Arnsberg.

Justizamtmann

Justizamtmann ist Engelbert Höynck, Amtsassessor wird am 23.12,1814 der Regierungs- und Hofgerichtssekretariatsakzessist Joseph d'Hauterive.

Die Ämter überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter").

Archiv

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand: Amt Arnsberg
    • Umfang: 6 Aktenstücke. Inhalt: Küster- und Schulhaus zu Hüsten; Jagd- und Forstexzesse zu Arnsberg. in der Hellefelder Mark und zu Niedereimer; Abgabenrückstaiul zu Hüsten.

Rentamt Arnsberg

Das Rentamt Arnsberg ist 1807 aus der Oberkellnerei Arnsberg" und den Klosterrenteien Wedinghausen und Rumbeck hervorgegangen.

Rentamtmann

Schon vor der Errichtung des Rentamtes Arnsberg 1807 wurde der Kloster-Rentmeister Wilhelm Friedrich Schulz am 21. Januar 1805 zum Rentamtmann bestellt. Nach seiner Ernennung zum Hofkammerrat in Gießen am 23. Mai 1816 wurde der Leutnant Ludwig Schneider sein Nachfolger.

Archiv

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand: Rentamt Arnsberg
    • Umfang: 19 Aktenstücke. Darin: Allgemeine Verfügungen, Beitreibung der herrschaftlichen Gefälle, Dotation der Pfarrei Arnsberg, Jesuitenhaus und Eselhof Arnsberg, Armenpfründen Arnsberg, Ziegelbrennerei bei Arnsberg; Gärten der Abtei Wedinghausen, Erbpächter Plange zu Wedinghausen, Nachtwache zu Wedinghausen, Provinzialbibliothek in der Abtei Wedinghausen; Rumbecker Feldinventar, Gewinnbriefe des Klosters Rumbeck, Erbpächter Otte zu Rumbeck; Schulte zu Schnellenhaus, Ländereien zu Wichein, Fesehof zu Herdringen.

Preußisches Amt

15. Juli 1816 Übernahme des Herzogtums Westfalen von Hessen-Darmstadt in Arnsberg durch den preussischen Oberpräsidenten von Vincke. Der Kreis Arnsberg trat mit dem 15. April 1817 ins Leben, als Landrat Thüsing zu seiner Leitung berufen wurde. Die Provinz Westfalen wurde danach nach preußischem Recht gegründet, als Unterbehörden wurden umgehend Kreise, Ämter und Bürgermeistereien eingebunden.

Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Arnsberg gehen am 15. April 1817 auf das neu eingerichtete Landratsamt Arnsberg über. Die Zuständigkeit des Amtes beschränkt sich nur noch auf die Rechtspflege.

Bürgermeisterei Arnsberg 1832/35

  • Bürgermeisterei (Amt Arnsberg): 4.733 Einwohner, davon
    • Stadt Arnsberg: 3.703 Einwohner
    • Kirchspiel Arnsberg (exclusiv Wildshausen): 1.030 Einwohner
      • Bürgermeister: von Devivere
      • Beigeordneter: Hofgerichts-Advokat Dröge
      • Beigeordneter: Stadtrentmeister Hohoff
      • Gemeinderendant: Craas zu Oeventrop
      • Gemeinderendant: Schulte zu Uentrop

Armenkommission der Bürgermeisterei

  • Dirigent:Consistorialrath und Pfarrer Sauer
  • Bürgermeister von Devivere
  • Bürgermeister Hüser
  • Rendant der Kirchspiels-Armenkasse: Kanonikus Bömer
  • Kaplan Dr. Schulte
  • Kaplan Teipel
  • Hofgerichts-Advokat Dröge
  • C. Pöpperling
  • Meyer, Forstinspektor zu Rumbeck
  • A. Tillmann

Neubildung des Amtes Arnsberg

  • 31. 10.1841 Landgemeindeordnung: Neubildung von Landgemeinden (Voraussetzung: eigener Etat oder eigene Abteilung im Etat) und von Ämtern (meist dem entsprechend) seit 1843 Bürgermeistereien. 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt.

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