Amt
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Das Wort Amt bezeichnet:
- eine öffentliche Funktion einer Person
- eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
- Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises), eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
- Amt (kreisähnlich) eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den Kreis abgelöst wurde, speziell für Rheinland und Westfalen (vor 1802) siehe: Historisches Amt im Rheinland und Westfalen.
| Diese Seite ist eine Begriffserklärung zur
Unterscheidung mehrfach besetzter Begriffe. Zur Anlage solcher Begriffserklärungsseiten siehe GenWiki:Begriffserklärung |
