Adeliges Gut

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Der Begriff

Das Adelige Gut auch Adliges Gut genannt, bezeichnete im heutigen Schleswig-Holstein seit 1524 eine bestimmte Art von landwirtschaftlichem Gut. Der Besitzer, bis zum 17. Jh. stets ein Adliger, hatte als Grundherr die hohe Gerichtsbarkeit über alle Bewohner seines Gutsbezirkes inne. Seit Mitte des 17. Jh. war dieses Privileg nicht mehr an den Besitz gebunden, sondern an das Gut selbst. 1867 verloren die Adeligen Güter ihre Gerichtsbarkeit, die Grundbesitzer blieben aber bis 1928 "Obrigkeit der untersten Verwaltung" , also praktisch Bürgermeister. [1]

Einzelne Definitionen

GOV-Objekttyp

76 - Adeliges Gut - {deu=Adeliges Gut}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list

Quicktext

Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt

 ist (auf deu) Adeliges Gut,

Eigenschaften

Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen

Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen

Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:

 gehört zu <GOV-Kennung>,
 ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,

Besonderheiten

Beschreibung der Besonderheiten ...

 TEXT: Besonderheiten :TEXT

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Anmerkungen und Quellenangaben

  1. Artikel Adliges Gut. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.